Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke, Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG-AO-SF definiert alle Förderschwerpunkte und die Rahmenbedingungen einer Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Auf Basis des AO-SF formuliert das Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis einen Leitfaden zur Durchführung der Verfahren nach der AO-SF, der in bestimmten Zeitabständen aktualisiert wird.