2. Förderschwerpunkte

GU, für wen?

In Anbetracht der UN-Konvention sollte die Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichtes für alle SchülerInnen bestehen, unabhängig von jeglicher Behinderung. Natürlich müssen dafür bestimmte Vorkehrungen getroffen werden.

Nach unseren Möglichkeiten versuchen wir diesem Standpunkt auch an unserer Schule gerecht zu werden. So haben wir an der GGS Donrath Erfahrung in vielen verschiedenen Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, Emotional und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).

Die Förderschwerpunkte richten sich nach der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke, Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF.

 

Demnach lassen sich folgende Förderschwerpunkte unterscheiden:

 

AO-SF      § 5       Lern- und Entwicklungsstörungen

                             Förderschwerpunkt Lernen (1)

                             Förderschwerpunkt Sprache (2)

                             Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (3)

                  § 6       Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

                  § 7       Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

                  § 8       Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

                  § 9       Förderschwerpunkt Sehen

                  § 10     Schwerstbehinderung

 

 

Die SchülerInnen werden, falls vorhanden, nach den entsprechenden Richtlinien und Lehrplänen ihrer individuellen Förderschwerpunkte oder aber auch nach den Grundschulrichtlinien unterrichtet. Dies ist davon abhängig, ob SchülerInnen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden sollen. Die Entscheidung über eine zielgleiche oder zieldifferente Förderung hängt vom festgestellten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt, wie auch von der individuellen Entwicklung des Kindes ab. Da der Förderbedarf der SchülerInnen jährlich überprüft wird, ist ein Wechsel des Förderschwerpunktes oder auch die Aufhebung des Förderbedarfs bei entsprechender Entwicklung des Kindes jederzeit möglich. Aufgrund des gemeinsamen Unterrichtes kann in diesen Fällen ein Schulwechsel vermieden werden. Das Kind bleibt in seiner gewohnten Umgebung, mit seinen gefundenen Freunden und kann dennoch optimal seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert werden. Diese Flexibilität ist nur im Rahmen eines gemeinsamen Unterrichts möglich und weist dem Kind nicht ausschließlich anhand seiner schulischen Leistungen einer Schulform zu, sondern versucht auch den emotionalen und sozialen Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden, indem sein soziales Umfeld nach Möglichkeit erhalten bleibt.