Grundlage sind u.a. das Schulgesetz, die allgemeine Dienstordnung und die einschlägigen Erlasse in der jeweils aktuellen Fassung. Die Vorgaben wurden bei der Erstellung des Konzeptes berücksichtigt. Der Betreuungsvertrag der Stadt Lohmar zur Offenen Ganztagsschule berücksichtigt die rechtlichen Vorgaben und die Grundlagen des Hausaufgabenkonzeptes als gemeinsame pädagogische Basis.
Die Offene Ganztagsschule ist in ihrer rechtlichen Konstruktion Teil der Schule. Insofern sind die pädagogischen Mitarbeiter des offenen Ganztags auch Mitarbeiter der Schule, nehmen Dienstaufgaben wahr und die Leitung ist Mitglied der Mitwirkungsgremien (Lehrerkonferenz, Schulkonferenz etc.) Dazu gehört auch der gewollte Informationsaustausch zwischen Klassenlehrerin und dem pädagogischen Mitarbeiter. Der Informationsaustausch findet nach den Grundsätzen der gemeinsamen pädagogischen Arbeit ggf. im direkten Austausch statt.
Das Hausaufgabenkonzept thematisiert den Bereich „Hausaufgaben“ als Teilbereich gemeinsamer pädagogischer Arbeit.
Hausaufgaben sind vom Lehrer entwickelte Aufgabenstellungen an den Schüler, die aus dem Unterricht erwachsen. Sie setzen bei den Fähigkeiten der Schüler an und sind selbstständig und in angemessener Zeit zu leisten. Als „angemessen“ werden folgende Zeiten vom Erlass vorgegeben:
· 1. und 2. Schuljahr: 30 Minuten
· 3. und 4. Schuljahr: 60 Minuten
Die zeitliche Vorgabe meint konzentrierte Arbeitszeit.